Inhalt

StRGVV
Text gilt ab: 08.11.2023
Fassung: 28.01.2014
§ 6
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1.
Bildung
a)
Schul- und Unterrichtswesen
b)
Bildungspolitik, -planung und -information
c)
Lehrerbildung
d)
Schulsport
e)
Ausbildungsförderung, soweit nicht anderen Ressorts zugewiesen
f)
Erwachsenenbildung
g)
Politische Bildungsarbeit
2.
Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften, kirchliche Statusfragen
3.
Stiftungen zugunsten Religion und Bildung.