Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2020

3.  

1Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen über eine außergewöhnliche Begabung verfügen und durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sein. 2Daneben müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

3.1  

Sie sollen mit Ausnahme der Schriftstellerinnen und Schriftsteller über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung verfügen;

3.2  

sie sollen seit mindestens zwei Jahren den ersten Wohnsitz und ihren Schaffensmittelpunkt in Bayern haben;

3.3  

bei Ensembles muss die Mehrheit der Mitglieder die Voraussetzungen nach Nrn. 3.1 und 3.2 erfüllen.