Inhalt

Text gilt ab: 23.05.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Förderung

1Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. 2Im Fokus der bayerischen Förderung stand bisher die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern. 3Zukünftig soll die Förderung auch Wasserstoffbetankungsanlagen für Pkw umfassen. 4Damit wird im Einklang mit der Bayerischen Wasserstoffstrategie der Aufbau einer Basis-Wasserstoffbetankungsinfrastruktur in Bayern angestrebt. 5Dadurch soll insbesondere auch ein Anreiz für die Investition in die Tankstelleninfrastruktur durch Omnibus/Logistikunternehmen oder Stadtwerke und die Markteinführung von umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Pkw und Bussen geschaffen werden. 6Zugleich wird mit der Förderung ein Beitrag zur Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen und zum Klimaschutz im Energie- und Verkehrssektor geleistet sowie neue Arbeitsplätze in Bayern geschaffen.