Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020

1. Allgemeines

1Die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) sind ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaats Bayern nach Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) mit Sitz in Grub, Gemeinde Poing, bei München. 2Der Staatsbetrieb unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 3Zur Vertretung des Staatsbetriebs nach außen ist die Geschäftsführung berechtigt.