Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021

7. Beauftragte und besondere Funktionen

1Die Behördenleitung bestellt nach Beteiligung der Personalvertretung
Gleichstellungsbeauftragte bzw. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nach Art. 15 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes,
Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und
den Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers nach § 181 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
2Die Behördenleitung bestellt
den Beauftragten für den Datenschutz nach Art. 37 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Er soll nicht zugleich die Aufgaben des IKT-Verantwortlichen wahrnehmen und nicht der Behörden- oder einer Bereichsleitung angehören,
je Landkreis oder kreisfreie Stadt einen Beschäftigten zum Beauftragten für Ernährungsnotfallvorsorge (ENV-Beauftragter) sowie eine Stellvertretung.
3Die Beauftragten unterstehen in dieser Funktion unmittelbar der Behördenleitung.
4Die Bereichsleitung Forsten bestellt für den Bereich Forsten gemäß der einschlägigen Dienstvereinbarung einen Beschäftigten zum Controller.