Inhalt

WALDFÖPR 2020
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

8.   Schlussbestimmungen

1Zahlungen für Maßnahmen auf der Grundlage dieser Richtlinie können erst geleistet werden, nachdem die Europäische Kommission die Beihilfe genehmigt hat. 2Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft. 3Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft.