Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6. Öffentlichkeitsarbeit

Soweit über die Durchführung der geförderten Baumaßnahme in der Öffentlichkeit berichtet wird (Presse, Jahresberichte, Internet), ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hinzuweisen.